Wichtiges Urteil zur Pflege-WG: Aufwendungen sind steuerlich abzugsfähig
Wer aus gesundheitlichen Gründen in eine Pflege-WG zieht, kann die Ausgaben für die Unterbringung als außergewöhnliche Belastungen absetzen – dies entschied der BFH (Az. VI R 40/20). Der BdSt unterstützte die Musterkläger erfolgreich im Revisionsverfahren.
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