Übersicht unserer Leistungen
1. Erstellung laufender Finanz- und Lohnbuchhaltungen
Wir übernehmen für unsere Mandanten die monatlichen oder quartalsweisen Finanzbuchhaltungsarbeiten. Die laufende Buchhaltung dient nicht nur der zeitnahen Erfassung von Einnahmen und Ausgaben. Sie ermöglicht uns und unseren Mandanten einen detaillierten Überblick über das laufende Geschäftsjahr sowie Vergleiche mit Vorjahren.Dabei versuchen wir, unseren Mandanten zunehmend digitale Lösungen für die Erfassung der Ein- und Ausgangsbelege sowie des Zahlungsverkehrs anzubieten – immer unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Die Übernahme einer professionellen Lohnbuchhaltung für unsere Mandanten ist ebenfalls Bestandteil unserer Leistungen. Wir erstellen die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für die einzelnen Arbeitnehmer unserer Mandanten, pflegen die Personalstammdaten, führen die Lohnkonten, melden notwendige Beiträge an Sozialversicherungsträger, erledigen An- und Abmeldungen von Arbeitnehmern.
2. Anfertigung von Gewinnermittlungen und Jahresabschlüssen für sämtliche Rechtsformen und Freiberufler
Wir erstellen für unsere Mandanten die jährlichen Gewinnermittlungen sowie Jahresabschlüsse je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens. Unter Beachtung der umfangreichen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften ermitteln wir für die Unternehmen das jeweilige Jahresergebnis. Im Rahmen unserer Arbeiten besprechen wir mögliche auszuübende Wahlrechte mit unseren Mandanten, um sie bei Optimierungsentscheidungen zu unterstützen.
3. Erstellung betrieblicher und privater Steuererklärungen sowie Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen und Feststellungserklärungen
Wir fertigen Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen an. Die Bearbeitung von Steuererklärungen erfordert immer ein aktuelles Wissen zur Gesetzeslage sowie zu Steuerrechtsänderungen. Wir übernehmen, im Anschluss an die bei den Finanzbehörden eingereichten Steuererklärungen, die Prüfung der Steuerbescheide, stellen Änderungsanträge oder führen die Rechtsbehelfsverfahren mit den Finanzbehörden.
4. Planung und Beratung sowie Gestaltung von Unternehmensnachfolgen, -umwandlungen, Liquidationen
Manchmal wird es notwendig, bestehende Unternehmensstrukturen zu ändern. Dabei handelt es sich um einen komplexen Prozess, der Zeit, Fachkenntnisse und vor allem Vertrauen braucht, ebenso wie die Einleitung einer Nachfolge bei inhabergeführten Unternehmen. Wie bieten in diesen Bereichen eine umfassende Beratung und Planung an. Die erfolgreiche Fortführung der Unternehmen soll dabei im Vordergrund stehen, aber auch, z. B. die Altersabsicherung eines bisherigen Unternehmensinhabers. Wichtig ist uns, dass die Vorstellungen und Interessen, der auf beiden Seiten des Prozesses beteiligten Personen, möglichst zielgenau gewahrt und umgesetzt werden. Dabei sollen finanzielle Vorteile und steuerliche Optionen genutzt werden.
5. Gründungs- und Unternehmensberatungen sowie betriebswirtschaftliche Beratungen
Mit dem Erstberatungsgespräch beginnt unsere Gründungsberatung. Wir beantworten Fragen zur Rechtsformwahl sowie zum Geschäftsmodell mit Businessplan, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplanung. Wir zeigen Vor- und Nachteile verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten auf, beraten bei Investitionsentscheidungen und geben Hinweise zu Fördermöglichkeiten. Dabei binden wir die steuerlichen Aspekte in den Gesprächen mit ein und erläutern diese. Betriebswirtschaftliche Beratungen sowie Unternehmensberatungen gehören zu unserem selbstverständlichen Aufgabenprofil. Nicht nur für allgemeine betriebswirtschaftliche Entscheidungen zeigen wir die steuerlichen Wirkungen auf, sondern wir beziehen steuerliche Sachverhaltsgestaltungen in eine umfassende Unternehmensplanung mit ein. Mit unserer betriebswirtschaftlichen Beratung unterstützen wir unsere Mandanten und stärken damit deren wirtschaftlichen Erfolg.
6. Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
Wir unterstützen unsere Mandanten in allen (Zukunfts-)fragen zur Regelung ihrer möglicherweise schwierigen privaten Vermögensverhältnisse und des späteren Vermögensübergangs. Dazu gehören auch die Begleitung und ordnungsgemäße Abwicklung von Nachlässen sowie die Sicherstellung der Umsetzung des testamentarischen Willens eines Erblassers.