News Steuern und Recht

BFH: Verlustabzugsverbot gemäß § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG 2006 bei Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung

Der BFH nahm u. a. dazu Stellung, ob ein aus der Verschmelzung resultierender Übernahmeverlustbetrag nach § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 UmwStG auch für Anteile anzuwenden ist, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden (Az. III R 37/20).

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BFH: Vertrauensschutz bei rechtswidrigen Verwaltungsanweisungen

Der BFH nahm dazu Stellung, ob es im deutschen Umsatzsteuerrecht eine Regelung i. S. v. Art. 184 MwStSystRL gibt, die eine nachträgliche Korrektur eines zu Unrecht gewährten Vorsteuerabzugs mit Wirkung im Moment der Entdeckung des Rechtsirrtums ermöglicht und ob in diesen Fällen die Vorschrift des § 15a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 UStG

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BFH: Leichtfertige Steuerverkürzung durch unterlassene Anzeige bei der Grunderwerbsteuer

Der BFH nimmt zu der Frage Stellung, ob im Rahmen der Prüfung des Tatbestandsmerkmals der leichtfertigen Steuerverkürzung nach §§ 169 Abs. 2 Satz 2, 378 AO den Kaufmann höhere Sorgfaltspflichten als andere Steuerpflichtige treffen, wenn die steuerbegründenden Rechtsgeschäfte nicht zu seiner kaufmännischen Tätigkeit gehören (Az. II R 35/20).

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BFH: Fremdwährungsverlust bei Endtauschzahlung im Rahmen eines Zins-Währungs-Swaps bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Der BFH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein bei Auslaufen eines Zins-Währungs-Swaps aufgrund von Währungsschwankungen zu entrichtender Mehrbetrag der Einkunftssphäre mit Werbungskostenabzug zugeordnet werden kann (Az. IX R 15/21).

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BFH: Zu den Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133 InsO

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Rechtsprechung des BGH, nach der im Falle eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustauschs des zahlungsunfähigen Schuldners mit einem Gläubiger allein aus dem Wissen des Gläubigers um die zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht auf sein Wissen von einer Gläubigerbenachteiligung geschlossen werden kann, auf ein Drei-Personen-Verhältnis (Vertragsparteien und Finanzverwaltung) übertragen

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